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Ausländische Kriminelle dürfen nicht von Corona profitieren

Statt den verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen und die Menschen in der Schweiz vor kriminellen Ausländern zu schützen, werden diese in der Corona-Krise einfach auf freien Fuss gesetzt und können mit Billigung von Justiz und Behörden untertauchen. Die SVP forderte in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates erfolglos, bei verurteilten Kriminellen die Haft zu verlängern sowie andere Ausreisepflichtige zu überwachen und ihnen so ein Untertauchen zu erschweren. Die Kommissionsmehrheit betreibt offenbar lieber Täterschutz und lehnte die Anträge der SVP ab.

Wenn ausreisepflichtige Ausländer sich weigern die Schweiz zu verlassen oder unterzutauchen drohen, kann der Staat die Ausreisepflicht mittels der sogenannten Administrativhaft durchsetzen. Durch die Corona-Krise sind derzeit Ausschaffungen nicht möglich. Laut der Justiz ist die Ausschaffungshaft obsolet, wenn eine Ausreise nicht möglich ist. Dies führte dazu, dass beispielsweise der Kanton Bern kürzlich 14 ausreisepflichtige Ausländer, darunter 3 verurteilte Drogendealer, aus der Haft entlassen musste. Sie befinden sich auf freiem Fuss und die Behörden gehen davon aus, dass diese Personen nun untertauchen.

Kriminelle tauchen mit dem Segen von Justiz und Behörden ab

Für die SVP ist dieser Entscheid der Justiz unhaltbar und empörend. Es kann doch nicht sein, dass der Staat wegen der Corona-Krise bei der Ausreisepflicht beide Augen zudrückt, sogar erwiesenermassen kriminellen Ausländern ein Abtauchen erlaubt und ihnen damit die Möglichkeit gibt, weitere Straf- und Gewalttaten zu begehen.

SVP-Nationalrätin Martina Bircher (AG) hat daher in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) beantragt, in einer Kommissionsmotion vom Bundesrat zu fordern, eine notrechtliche Grundlage dafür zu erlassen, dass die Administrativhaft zumindest für volljährige straffällige Ausländer für die Dauer der ausserordentlichen Lage, jedoch maximal für weitere 6 Monate, verlängert werden kann. Die anderen ausreisepflichtigen Personen, die nun aus der Administrativhaft entlassen werden müssen, sollen von den Behörden mittels Fussfessel oder regelmässiger Meldepflicht überwacht werden können, um ein Untertauchen zu verhindern. Die SPK-N lehnte die Anträge der SVP ab. Offenbar gewichtet die Kommissionsmehrheit den Täterschutz höher als das Recht der Menschen in der Schweiz auf Schutz vor Kriminellen.

In der Schweiz steigt die Not und die SPK-N will noch mehr Wirtschaftsmigranten einfliegen

Gleichzeitig forderte die SPK-N gegen den Willen der SVP, dass der Bundesrat noch mehr Asylbewerber von den griechischen Inseln einfliegen soll. Dies obwohl auch in der Schweiz die Not zunimmt. Tausende Menschen haben durch die Corona-Krise ihre Arbeit verloren und stehen vor dem finanziellen Ruin. Mittlerweile sind über 30 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden in Kurzarbeit und Experten gehen davon aus, dass die Arbeitslosenquote auf 7 Prozent steigen wird. Die Armut in der Schweiz wird künftig zunehmen und die Sozialkosten werden massiv steigen. Dass die Kommissionsmehrheit in dieser Situation lieber Wirtschaftsmigranten aus Griechenland einfliegen will, statt der eigenen Bevölkerung zu helfen, ist haarsträubend.

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