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Aus dem Grossen Rat – von Christoph Hagenbuch

Grüne Träumereien und Aufweichung der Schuldenbremse

Nach einer längeren Pause tagte der Grosse Rat wieder einmal und hatte eine reich beladene Traktandenliste zu bearbeiten. Die Debatte zur Klimaschutzinitiative artete zu einem Schaulaufen der Grünen Fraktionsmitglieder aus. Mit den ewiggleichen Belehrungen (Klimakatastrophe und anstehender Weltuntergang) und den mehrfach wiederholten und trotzdem nicht wahr werdenden Scheinargumenten versuchte die Grüne Fraktion die Notwendigkeit der Initiative heraufzubeschwören. Letztendlich blieb trotzdem alles «im grünen Bereich» und der Grosse Rat hat dem Souverän die Klimaschutzinitiative klar zur Ablehnung empfohlen. Dies, und das hatte auch der Regierungsrat bereits vorgängig festgestellt, weil die Initiative nicht finanzierbar und schlicht nicht umsetzbar ist. Die massiv höheren Förderbeiträge würden bei gleichbleibender Nachfrage für Gebäudesanierungen ohne Effekt verpuffen. Insgesamt war diese Debatte ein schönes Beispiel vom Gegensatz von «gut gemeint» und «gut gemacht».

 

Das wichtigste Geschäft des Tages war die Beratung des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen. Im ersten Teil ging es um die Frage, ob der Regierungsrat oder der Grosse Rat über die Systempflege der Löhne der kantonalen Mitarbeiter zu bestimmen hat. Trotz einem Gefälligkeitsgutachten, welches auf Bestellung des Regierungsrat durch einen befangenen Juristen auf die Kommissionsberatung hin erstellt worden war, haben Kommission und Grosser Rat diese Kompetenz dem Grossen Rat zugesprochen. Letztendlich war dies im Kern eine Frage der Gewaltenteilung und nicht eine Frage der politischen Ausrichtung.

 

Zweitens wurde ein «neues Finanzierungsmodell für Immobilien-Grossvorhaben» behandelt. Klartext: Es ging um die Aufweichung der Schuldenbremse. Anstehende Grossinvestitionen wie z.B. Neubauten von Kantonsschulen sollen zukünftig nicht mehr direkt der Finanzierungsrechnung belastet werden, sondern sie sollen neu über die Nutzungsdauer der Investitionen abgeschrieben werden. So werden Schulden in die Zukunft abgewälzt! Es wird nämlich nichts günstiger, die «finanzielle Entlastung» wirkt nur im Zeitraum der Umstellung auf das neue Finanzierungsmodell. Voraussichtlich ab 2035 wird sich das Blatt wenden. Dann nämlich werden unsere Nachfolger im Rat und auch die Steuerzahler für diesen Systemwechsel büssen müssen.

Leider hatte die Mitte-Links Mehrheit des Grossen Rates nicht einmal die Courage, die von der bürgerlichen Seite des Rates bekämpfe Aufweichung der Schuldenbremse im Gesetz zu regeln. Dann nämlich hätte das Volk das letzte Wort gehabt, indem über diese Aufweichung der Schuldenbremse das Referendum ergriffen und so an der Urne abgestimmt hätte werden können. Mit der Regelung mittels Dekret hat die Ratsmehrheit den für ihr Anliegen einfachen Weg gewählt und gleichzeitig schonungslos offengelegt, dass für die Erreichung der eigenen Ziele Volksrechte gerne mit Füssen getreten werden.

Christoph Hagenbuch, Oberlunkhofen

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