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Aus dem Grossen Rat – Interpellation betreffend Einfordern von Strafregisterauszügen vor der Erteilung von Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen

GR.26.44
VORSTOSS
Interpellation betreffend Einfordern von Strafregisterauszügen vor der Erteilung von Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen vom 3. März 2026 von Fabian Schütz, SVP, Windisch
(Sprecher), Mario Gratwohl, SVP, Niederwil

Text und Begründung:
Die Aargauer Zeitung berichtete kürzlich vom Kanton Tessin, der für die Erteilung von Aufenthaltsund Grenzgängerbewilligungen systematisch Strafregisterauszüge einverlangt.1 Begründet wird dies
mit dem Schutz der Tessiner Bevölkerung.

Mit Erfolg: Bei 1.1 % der Gesuchsteller kamen Vorstrafen ans Licht. Bei 33 Personen handelte es
sich um derart schwerwiegende Delikte, dass der Kanton Tessin die Bewilligung nicht erteilte.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie viele Anträge auf Aufenthaltsbewilligungen und Grenzgängerbewilligungen wurden in
den Jahren 2021 bis 2025 bearbeitet und erteilt, aufgeteilt nach EU/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörigen?
2. In wie vielen dieser Fälle wurde ein Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland angefordert,
aufgeteilt nach EU/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörigen?
3. Welche konkreten Kriterien wendet das Amt für Migration an, um zu entscheiden, ob bei
EU/EFTA-Staatsangehörigen ein Strafregisterauszug eingefordert wird?
4. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2021 bis 2025 eine Bewilligung aufgrund von Einträgen im Strafregister des Herkunftslandes verweigert oder widerrufen, aufgeteilt nach
EU/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatenangehörigen?
5. Sieht der Regierungsrat Potenzial, die öffentliche Sicherheit im Kanton Aargau zu erhöhen,
indem systematische Strafregisterprüfungen oder stichprobenartige Prüfungen bei EU/EFTA-Staatsangehörigen eingeführt werden?
6. Bewertet der Regierungsrat risikobasierte Ansätze zur Einholung von Strafregisterauszügen
als machbar, z. B. basierend auf Kriterien wie Alter, Geschlecht, Nationalität oder Risikogruppen?
7. Wie beurteilt der Regierungsrat die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht der verschiedenen genannten Ansätze?

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