Aus dem Grossen Rat – Interpellation betreffend Strafrechtliche Therapien bei ausländischen Straftätern ohne Aufenthaltsrecht oder mit rechtskräftigem Landesverweis

VORSTOSS
Interpellation betreffend Strafrechtliche Therapien bei ausländischen Straftätern ohne Aufenthaltsrecht oder mit rechtskräftigem Landesverweis; vom 20. Oktober 2026; von Mario Gratwohl, SVP, Niederwil, Sprecher, Barbara Borer-Mathys, SVP, Holziken
Text und Begründung:
Die Haft- und Therapieeinrichtungen stehen zunehmend unter Druck wie aus dem AFP ersichtlich ist. Haftplätze sind knapp, spezialisierte Therapieplätze begrenzt und die Kosten für stationäre strafrechtliche Massnahmen sind sehr hoch. Solche Massnahmen werden auch bei Personen angeordnet, die kein Aufenthaltsrecht besitzen oder die Schweiz aufgrund eines rechtskräftigen Landesverweises ohnehin verlassen müssen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Zweckmässigkeit des Ressourceneinsatzes.
Die Interpellanten bieten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele ausländische Straftäter ohne gültiges Aufenthaltsrecht oder mit rechts- kräftigem Landesverweis befinden sich derzeit im Kanton Aargau in strafrechtlichen Massnahmen (stationär oder ambulant)?
- Welche jährlichen Kosten entstehen dem Kanton Aargau durchschnittlich pro Person für stationäre strafrechtliche Massnahmen (insbesondere therapeutische Massnahmen)?
- Wie viele Therapie- oder spezialisierte Vollzugsplätze hat der Kanton Aargau?
- Wie viele Plätzte werden durch Personen ohne gültiges Aufenthaltsrecht oder mit rechtskräftigem Landesverweis belegt?
- In wie vielen Fällen wurde nach Abschluss einer strafrechtlichen Massnahme tatsächlich eine Wegweisung oder Ausschaffung (letzten 3 Jahren) vollzogen?

Bericht aus dem BBA vom 20.10.2026
SVP Bezirk Bremgarten
