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Aus dem Grossen Rat – Interpellation betreffend Wirkung der Massnahmen aus dem Postulat 21.181 «Prävention im Bereich sexueller Gewalt an Kindern»

VORSTOSS
26.303 Interpellation betreffend Wirkung der Massnahmen aus dem Postulat 21.181 «Prävention im Bereich sexueller Gewalt an Kindern» Welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt? Von René Bodmer, SVP, Unterlunkhofen (Sprecher), Jürg Baur, Die Mitte, Brugg, Harry Lütolf, Die Mitte, Wohlen vom 8. September 2026

Text und Begründung:

Am 22. Juni 2021 wurde das Postulat 21.181 betreffend «Prävention im Bereich sexueller Gewalt an Kindern» eingereicht. Der Vorstoss forderte den Regierungsrat auf, Massnahmen zur verstärkten Prävention sexueller Gewalt an Kindern zu prüfen und insbesondere Lehrpersonen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler besser für die entsprechenden Gefahren zu sensibilisieren.

Der Regierungsrat anerkannte die Berechtigung des Anliegens und nahm das Postulat mit Erklärung entgegen. In der Folge wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt. Informationen, Leitfäden und Angebote wurden überprüft und auf dem Schulportal gebündelt, der Leitfaden zur Zusammenarbeit der Schulen mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden überarbeitet und der fachliche Austausch mit dem Präventionsnetzwerk «Kein Täter werden» aufgenommen.

Inzwischen hat der Kanton einen weiteren Schritt beschlossen: Bei den Psychiatrischen Diensten Aargau AG (PDAG) soll eine Präventionsstelle Pädosexualität aufgebaut werden. Dafür sind einmalige Mittel von CHF 370’000 sowie wiederkehrende Mittel von CHF 290’000 pro Jahr vorgesehen.

Der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt ist von höchster Bedeutung. Gerade deshalb muss bei Präventionsmassnahmen nicht nur beurteilt werden, welche Angebote und Strukturen geschaffen oder welche finanziellen Mittel eingesetzt wurden, sondern welche konkrete Wirkung damit erzielt wird. Entscheidend ist, ob die relevanten Zielgruppen erreicht, Risiken früher erkannt, Fachpersonen besser befähigt und potenzielle Täter erreicht werden, bevor es zu Straftaten kommt.

Mehr als fünf Jahre nach Einreichung des Postulats und angesichts zusätzlicher wiederkehrender finanzieller Verpflichtungen ist deshalb eine Zwischenbilanz angezeigt. Der Regierungsrat wird gebeten darzulegen, welche konkreten Verbesserungen seit 2021 erzielt wurden und anhand welcher messbaren Kriterien die Wirksamkeit der bisherigen und zukünftigen Präventionsmassnahmen beurteilt wird.

Es ergeben sich folgende Fragen:

  1. Welche konkreten Massnahmen wurden seit der Überweisung des Postulats 21.181 umgesetzt? Der Regierungsrat wird gebeten, diese nach Massnahme, zuständiger Stelle, Umsetzungszeitpunkt und Kosten aufzuführen.
  2. Welche messbaren Ziele und Kennzahlen wurden für die einzelnen Massnahmen definiert und welche Ergebnisse wurden bisher erreicht? Falls keine messbaren Ziele festgelegt wurden, weshalb wurde darauf verzichtet?
  3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Wirkung der seit 2021 ergriffenen Massnahmen? Welche quantitativen und qualitativen Erkenntnisse liegen insbesondere zur Nutzung der Angebote sowie zur Befähigung von Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulsozialarbeitenden und weiteren Fachpersonen vor, Anzeichen sexueller Gewalt frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren?
  4. Wurde erhoben, wie bekannt die kantonalen Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote bei Eltern, Lehrpersonen und weiteren relevanten Zielgruppen sind? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, weshalb nicht?
  5. Wie hat sich die Anzahl der im Kanton Aargau bekannt gewordenen beziehungsweise gemeldeten Fälle sexueller Gewalt an Kindern seit 2021 entwickelt? Lassen sich daraus Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Präventionsmassnahmen ziehen? Falls nein, anhand welcher Kriterien beurteilt der Regierungsrat deren Erfolg?
  6. Welche Erkenntnisse aus der bisherigen Umsetzung des Postulats 21.181 führten zum Entscheid, zusätzlich eine Präventionsstelle Pädosexualität bei den PDAG aufzubauen, und welche bisher bestehende Lücke soll damit geschlossen werden?
  7. Welche messbaren Zielgrössen und Erfolgskriterien gelten für die neue Präventionsstelle? Mit wie vielen Beratungen beziehungsweise Behandlungen pro Jahr wird gerechnet und welche voraussichtlichen Kosten pro Fall beziehungsweise Kontakt ergeben sich daraus?
  8. Wie wird verhindert, dass mit der neuen Präventionsstelle Doppelspurigkeiten zu bestehenden kantonalen und ausserkantonalen Angeboten, insbesondere zum Netzwerk «Kein Täter werden», entstehen?
  9. Ist der Regierungsrat bereit, dem Grossen Rat nach einer angemessenen Betriebsdauer einen Wirkungsbericht vorzulegen, welcher Zielerreichung, Nutzung, Kosten, Wirkung und allfällige Doppelspurigkeiten transparent darstellt? Falls ja, nach welchem Zeitraum? Falls nein, weshalb nicht?

 

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