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Aus dem Grossen Rat – Interpellation betreffend nicht angeklagte Straftaten im Kanton Aargau

VORSTOSS
Interpellation betreffend nicht angeklagte Straftaten im Kanton Aargau – Umfang, Gründe und Auswirkungen, vom 2. Juni 2026, von René Bodmer, SVP, Unterlunkhofen (Sprecher), Roland Vogt, SVP, Wohlen

Text und Begründung:

Die konsequente Strafverfolgung ist ein zentrales Element des Rechtsstaates und entscheidend für das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden. Wenn ein erheblicher Teil polizeilich rapportierter Fälle nicht zur Anklage gelangt, besteht ein öffentliches Interesse daran zu erfahren, aus welchen Gründen dies geschieht, welche Deliktbereiche besonders betroffen sind und ob strukturelle Probleme bestehen. Transparenz über Verfahrenseinstellungen und Nichtanhandnahmen ist insbe-
sondere auch im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und Präventionswirkung des Strafrechts von Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Wie viele durch die Kantonspolizei Aargau sowie durch Regional- und Kommunalpolizeien rapportierte Fälle wurden in den vergangenen drei Jahren durch die zuständigen Staatsanwaltschaften nicht zur Anklage gebracht? Es wird um eine jährliche Aufschlüsselung gebeten.

2. Wie verteilen sich diese Fälle auf die jeweiligen Deliktsbereiche? Insbesondere wird um Angaben zu Gewalt- und Drohungsdelikten, Vermögensdelikten, Betäubungsmitteldelikten, Sexualdelikten, Delikten gegen Behörden und Beamte sowie weiteren relevanten Straftatbeständen gebeten.

3. Welche Verfahrensausgänge führten dazu, dass keine Anklage erhoben wurde?
Insbesondere:
Einstellungen des Verfahrens
Nichtanhandnahmen
Strafbefehle
Rückzüge von Anzeigen
Fehlende Beweise
Geringfügigkeit
Andere Gründe – welche?

4. Wie viele beschuldigte Personen waren von diesen Verfahren betroffen? Es wird um eine Auf-
schlüsselung nach:
Schweizer Staatsangehörigkeit
Ausländische Staatsangehörigkeit mit Niederlassungsbewilligung
Ausländische Staatsangehörigkeit mit Aufenthaltsbewilligung
Asylsuchende / vorläufig Aufgenommene
Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus
sowie nach den häufigsten Nationalitäten gebeten.

5. In wie vielen Fällen lagen Mehrfachtäter beziehungsweise bereits polizeibekannte Personen vor?

6. Es ist bekannt, dass Strafanzeigen auch aus persönlichen Interessen (z.B. Sorgerechtsstreit) zur
Anzeige gebracht werden. Dies hauptsächlich bei Betrugsfällen, Sexualdelikten oder häuslicher
Gewalt. Weil die Polizei an die Staatsanwaltschaft rapportieren muss, erscheinen diese Strafan-
zeigen in der Statistik, obwohl konkret nichts geschehen ist.
Welchen Umfang nehmen solche willkürlichen Anzeigen am Gesamtvolumen der Anzeigen /
Rapporte z.Hd. der Staatsanwaltschaft ein und welche Konsequenzen haben die Anzeigenden
zu vergegenwärtigen?

7. Wie beurteilt der Regierungsrat die Entwicklung der letzten drei Jahre hinsichtlich:
– der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft,
– der Verfahrenseinstellungen,
– sowie der Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung?
8. Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf bei gesetzlichen Grundlagen, Ressourcen oder Wei-
sungen, damit durch die Polizei rapportierte Straftaten konsequenter strafrechtlich verfolgt wer-
den können?

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