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Aus dem Grossen Rat – Motion der SVP Fraktion vom 13. Februar 2024 betreffend einer Bezahlkarte anstelle von Bargeld für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene

Vorstoss:
Motion der SVP Fraktion vom 13. Februar 2024 (Sprecher Mario Gratwohl, Niederwil) betreffend einer Bezahlkarte anstelle von Bargeld für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene

Text
Der Regierungsrat wird damit beauftragt, die Einführung eines Bezahlkartensystems als Ersatz für die aktuelle Praxis der finanziellen Unterstützung von Asylsuchenden und abgewiesenen Asylbewerbern auszuarbeiten und einzuführen.

Begründung:
Das Asylsystem ist in erster Linie darauf ausgelegt, verfolgten Personen Schutz zu gewähren. Leider werden die Gründe für den Missbrauch dieses Systems immer vielfältiger. Insbesondere die finanzielle Unterstützung, welche die Schweiz den Flüchtlingen gewährt, wird zum Teil dazu missbraucht, Gelder in die Herkunftsländer zu schicken.

Auch im Ausland ist dieses Problem nicht unbekannt, mehrere europäische Staaten haben deshalb kürzlich die Idee einer Bezahlkarte für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene entwickelt. Es handelt sich um eine guthabenbasierte Karte, die ohne Kontobindung funktioniert. Sie ersetzt das Auszahlen von Bargeld. Entsprechend sollen Flüchtlinge so einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf dieser Karte erhalten. Die Karte kann in der Regel überall dort benutzt werden, wo auch mit Kredit- oder EC-Karten gezahlt werden kann. Erste Versuche in einigen Landkreisen in Deutschland haben gezeigt, dass das System sehr gut funktioniert. Mit der Bezahlkarte können Asylsuchende innerhalb des Landkreises bis zu einer entsprechend vom Landkreis gesetzten Limite in einzelnen Geschäften einkaufen gehen.
Die Einführung einer solchen Bezahlkarte bekämpft einerseits die Schlepperkriminalität und senkt andererseits die Anreize für illegale Einwanderer. Sie verhindert, dass Geldleistungen an Schlepperbanden weitergeleitet werden können oder Dritte in den Ursprungsländern mit staatlicher Schweizer Unterstützung mitfinanziert werden.
Mit der Einführung eines solchen Bezahlkartensystems soll deshalb auch im Aargau die heutige Ausrichtung der finanziellen Unterstützung an Asylsuchende und Abgewiesene ersetzt werden. Sie soll regional für Einkäufe genutzt werden können.
Die Vorteile eines Bezahlkartensystems liegen auf der Hand:

  • Verbesserte Sicherheit: Durch die Einschränkung bei Einkäufen wird das Risiko von Missbrauch für illegale Aktivitäten minimiert. Insbesondere kann wirksam verhindert werden, dass Dritte Druck auf Flüchtlinge ausüben, dass diese einen Teil ihrer staatlichen Unterstützung zweckentfremden müssen (z.B. Finanzierung von Schlepperbanden, Versand in Ursprungsländer usw.)
  • Förderung der Integration: Die Karte ermutigt Asylbewerber, lokal einzukaufen, was ihre Integration in die Gemeinschaft fördert.
  • Transparenz und Kontrolle: Der Geldfluss ist nachverfolgbar, was zu weniger Zweckentfremdung der Gelder führt.
  • Reduzierung von Anreizen zur Migration: Das Bezahlkartensystemkann Anreize für unbegründete Asylanträge durch Wirtschaftsflüchtlinge verringern.
  • Menschliche Perspektive: Die Karte bietet eine sichere und würdevolle Art, eine Unterstützung sicherzustellen und gleichzeitig Missbräuche zu verhindern.
  • Erhalt der Wertschöpfung: Durch eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Karte, kann sichergestellt werden, dass das Geld in der Schweiz verbleibt.

 

Den Vorstoss als pdf finden sie hier
Die Medienreaktion im BBA finden sie hier

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c/o Matthias Moser
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