Aus dem Grossen Rat – Interpellation der SVP Fraktion vom 10. September 2024 betreffend monopolistisches, protektionistisches Verhalten einiger Hausärztevereine im Kanton Aargau
VORSTOSS
Interpellation René Bodmer, SVP, Unterlunkhofen (Sprecher), Werner Scherer, SVP,
Killwangen, vom 10. September 2024 betreffend monopolistisches, protektionistisches
Verhalten einiger Hausärztevereine im Kanton Aargau
Text und Begründung:
Es ist hinreichend bekannt, dass schweizweit ein akuter Mangel an Kinder- und Hausärzten besteht, was auch am Kanton Aargau nicht vorbeigeht. Die Gründe dafür sind vielfältig, u. a. sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sich im Kanton Aargau niederzulassen, nicht förderlich. Hierzu gehört auch, dass der Kanton Aargau noch immer einer der wenigen Kantone ohne SD (Selbstdispensation) ist.
Trotzdem gibt es niedergelassene Fachärzte, welche auch die hausärztliche Versorgung anbieten. Um Patienten zu versorgen, welche im Hausarztmodell versichert sind und diese bei den Kassen abrechnen zu können, wird zur Bedingung gestellt, dass die Ärzte Mitglied in einem der Hausärztevereine sind. Die Hausärztevereine wiederum unterhalten Vertragsverhältnisse mit Argomed. Den Ärzten ist es nicht möglich, mit Argomed direkt zu arbeiten.
Dieses monopolähnliche Konstrukt beinhaltet ein grosses Missbrauchspotential der Hausärztevereine, welches zumindest durch gewisse Hausärztevereine auch ausgenutzt wird. Die Ärzte müssen pro Jahr an 6 der sog. Qualitätszirkel teilnehmen, was der Qualitätssicherung dient. Diese Qualitätszirkel bieten z. T. die vorgeschriebene Anzahl Veranstaltungen pro Jahr aber nicht an. Zusätzlich kommt hinzu, dass es nicht so viele Qualitätszirkel gibt, um die Nachfrage zu befriedigen. Kann ein Arzt nicht nachweisen, dass er die 6 Veranstaltungen besucht hat, wird er wieder aus dem Hausärzteverein ausgeschlossen, selbst wenn das notwendige Angebot gar nicht bestanden hat. Argomed leistet Zahlungen an die Qualitätszirkel, um die Besuche der Qualitätszirkel-Anlässe zu vergüten.
So ist festzustellen, dass vor allem Fachärzte, welche sich zusätzlich zugunsten der hausärztlichen Versorgung engagieren wollen, oft von einer Mitgliedschaft in einem Hausärzteverein ausgeschlossen werden. Solche Entscheide scheinen willkürlich zu erfolgen. Dass z. T. protektionistische, marktregulierende Gründe zugrunde liegen, drängt sich dem Betrachter auf. Dies heisst im Umkehrschluss, dass diese Ärzte keine Patienten versorgen und bei der Kasse abrechnen können, welche im Hausärztemodell versichert sind. Erst kürzlich wurden die Ärzte einer Gruppenpraxis aus dem
Hausärztevereine Region Aarau ausgeschlossen. Was nach eigenen Aussagen dazu führt, dass ca.
2’000 Patienten eine neue hausärztliche Versorgung finden müssen.
Dies führt zu folgenden Fragen, welche wir den Regierungsrat bitten zu beantworten:
1. Erachtet es der Regierungsrat als im Interesse einer flächendeckenden guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Kanton Aargau, wenn es privaten Vereinen, welche selber ein hohes ökonomisches Interesse vertreten, überlassen wird, wer am Wettbewerb teilnehmen darf und wer davon ausgeschlossen wird?
2. Handelt es sich nach Ansicht des Regierungsrats bei den Zahlungen an die Qualitätszirkel um verdeckte Kickbacks und falls ja, sind solche Zahlungen aus Sicht des Regierungsrats rechtens?
3. Erachtet der Regierungsrat das monopolistische Konstrukt zwischen Argomed und den Hausärztevereinen als wünschenswert, um eine flächendeckende hausärztliche Versorgung sicherzustellen und ist ein solches rechtlich durchsetzbar?
4. Will sich der Regierungsrat dafür einsetzen, dass die rechtlichen Bedingungen dahingehend angepasst werden, dass die Versorgung von Patienten, welche im Hausarztmodell versichert sind, allen dazu willigen und befähigten Ärzten im Kanton Aargau offensteht, resp. der direkte Zugang zu Argomed all diesen Ärzten ermöglicht werden muss?
https://www.ag.ch/grossrat/grweb/de/195/Detail%20Gesch%C3%A4ft?ProzId=6355632