Aus dem Grossen Rat – Interpellation betreffend Personen mit Schutzstatus S, ihre Fahrzeuge im Kanton Aargau sowie ihren finanziellen Hintergrund von René Bodmer und Mario Gratwohl
Vorstoss:
Interpellation René Bodmer, SVP, Unterlunkhofen (Sprecher), Mario Gratwohl, SVP, Niederwil, vom 16. Mai 2023 betreffend Personen mit Schutzstatus S, ihre Fahrzeuge im Kanton Aargau sowie ihren finanziellen Hintergrund
Text und Begründung:
Das öffentliche Interesse über den Umgang mit Personen mit Schutzstatus S, im Kanton Aargau und der Schweiz, ist ungebrochen. Es kursieren in den Medien verschiedene Aussagen, unter anderem wird darüber berichtet, dass Schutzsuchende, die grösstenteils von der Sozialhilfe abhängig sind, in einigen Kantonen ihre Autos behalten dürfen. Gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ist der Besitz eines Autos für Sozialhilfeempfänger nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Wichtige Grundlage für die Akzeptanz der Sozialhilfe sowie aller behördlichen Anordnungen ist die Gleichbehandlung der Gesuchsteller.
Fragen:
- Nach 6 Monaten Aufenthalt in der Schweiz müssen ausländische Personen, welche ein Fahrzeug mit ausländischen Kontrollschildern führen, eine Zollbewilligung 15.30 beantragen, um ihr Fahrzeug weiterhin unverzollt in der Schweiz führen zu dürfen. Nach einem Jahr müssen dann Zollschilder beantragt werden, falls die Person gedenkt, weiterhin in der Schweiz zu leben und das Fahrzeug hier zu führen. Somit fallen ab dann auch Strassenverkehrssteuern an. Gilt diese Regelung auch für Personen mit Schutzstatus S?
a. Falls Ja, wer kontrolliert dies? - Wie viele Personen mit Schutzstatus S sind aktuell im Kanton Aargau gemeldet und welche Anzahl davon erhält Sozialhilfe?
- Auf Basis welcher Angaben und Dokumente wird durch die Gemeindesozialämter abgeklärt und zweifelsfrei festgestellt, ob eine Person mit Schutzstatus S Anrecht auf den Bezug von Sozialhilfe hat? Und gibt es eine durch den Kanton erarbeitete Handreichung, um die Gemeinden dabei zu unterstützen, ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten?
- Teilt der Regierungsrat die Meinung vieler Gemeindesozialämter, dass Abklärungen zur finanziellen Lage der Personen mit Schutzstatus S bei deren Einreise zentral durch den Bund geklärt werden sollte, da der Bund andere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung besitzt, als dies den einzelnen Gemeinden möglich ist, welche sich u. U. lediglich auf eine Selbstdeklaration verlassen müssen?
a. Falls Ja, ist der Regierungsrat bereit, diesbezüglich beim Bund vorstellig zu werden? - Wie viele Personen mit Schutzstatus S, die Sozialhilfe beziehen, besitzen ein Fahrzeug und welche Anzahl dieser Fahrzeuge würden bei Neuzulassung in der oder sogar über der Mittelklasse erfasst?
- Welche Kürzungen der wirtschaftlichen Hilfe sind bei Nichtbeachtung der Anordnung der Sozialbehörde zum Verkauf des Fahrzeugs möglich, und handelt es sich dabei um dieselben Kürzungsbeträge wie auch bei allen anderen Sozialhilfebezügern, welche nicht unter Schutzstatus S fallen?