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Aus dem Grossen Rat – Motion von Mario Gratwohl und Christoph Hagenbuch

Aus dem Grossen Rat vom 8. November 2022

VORSTOSS
Motion Mario Gratwohl, SVP, Niederwil (Sprecher), und Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunkhofen, vom 8. November 2022 betreffend Verkaufspraxis von kantonseigenen Fahrzeugen

Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, die entsprechenden Grundlagen zu schaffen, dass der Verkauf
sämtlicher kantonseigenen Fahrzeuge (Autos, LKWs und Kommunalfahrzeuge) sowie sämtlicher Arbeitsgeräte wie z. B. Mulchgeräte für den Strassenunterhalt, Motormäher, Unterhaltsfahrzeuge und
dergleichen zukünftig über alle Departemente einheitlich vonstattengeht. Der Verkauf soll in jedem
Fall über eine öffentliche Verkaufsplattform erfolgen, wobei der Verkaufsprozess transparent zu erfolgen hat und die kantonseigenen Fahrzeuge an den jeweiligen Meistbietenden zu verkaufen sind.

Begründung:
Der Kanton Aargau ist mit rund 585 eigenen Fahrzeugen ein Grossflottenbesitzer, welcher in den
letzten 5 Jahren jährlich ca. 44 Fahrzeuge verkauft hat. Bei der Beschaffung von neuen Fahrzeugen
kennt der Kanton klare und transparente Vorgaben und Richtlinien. Beim Verkauf verzichtet man
grundlos darauf. Die Verkaufsabwicklungen variieren je nach Departement, es herrscht richtiggehender Wildwuchs. Einige Fahrzeuge werden über eine Verkaufsplattform verkauft, andere an die Lieferanten der Neufahrzeuge eingetauscht oder an Mitarbeiter des Kantons verkauft, wobei der Zuschlag
in der Vergangenheit auch schon durch das Losverfahren definiert worden ist. Der Regierungsrat hält
bei der Beantwortung der Interpellation 22.32 fest: „Auf der Verkaufsplattform Restwertbörse kann für
diese Fahrzeuge der jeweils beste Verkaufspreis erzielt werden. Der Verkaufsprozess ist transparent“. Mit der Erkenntnis des Regierungsrats, ist es für die Postulanten klar, dass eine einheitliche
und transparente Verkaufspraxis eingeführt werden muss. So kann der Vorwurf der Vetternwirtschaft
zum vornherein ausgeschlossen werden und die Staatskasse wird geschont. Interessierten Mitarbeiter des Kantons steht es so auch zukünftig offen, alte Geräte aus dem Bestand des Kantons zu erwerben – einfach zu Marktbedingungen.

Vorstoss GT.22.311

Bericht im BBA vom 18. November 2022

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c/o Matthias Moser
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