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Aus dem Grossen Rat

Aus dem Grossen Rat vom 20. September 2022

Die 43. und 44. Ratssitzung der aktuellen Legislaturperiode sollte eigentlich im Fokus
unzähliger Energievorstösse stehen. Weil der budgetierte Zeitplan einmal mehr nicht
eingehalten werden konnte und die Energie-Geschäfte auf eine der nächsten Sitzungen
verschoben wurden, standen andere Geschäfte im Vordergrund. So zum Beispiel eine
Motion der SP zum Thema „Gendergerechte Sprache in der schriftlichen Kommunikation bei
der Kantonsverwaltung sowie den Kantonsschulen“. Der Vorstoss verlangte die
Überarbeitung der sprachlichen Weisungen von 2005, respektive von 2021 (des
Regierungsrats) dahingehend, dass es kantonalen Stellen und Schulen erlaubt sei, in einer
geschlechtergerechten Sprache Diversität abzubilden.
Der Regierungsrat lehnte die Motion mit der Begründung ab, dass sich der Kanton Aargau in
Belangen der sprachlichen Gleichbehandlung am Bund orientieren würde. In der
geschlechtergerechten Verwaltungssprache würden ausschliesslich Formen verwendet, die
den grammatikalischen und orthografischen Regeln entsprechen. Was so viel heisst, dass
dieser unsägliche Genderstern (*) keiner Regel entspricht und somit nicht verwendet wird.
Dieser Argumentation sind dann auch die bürgerlichen Parteien gefolgt und haben sich in
ihren Voten klar gegen eine Überweisung dieser Motion ausgesprochen. Die Sprecherin der
SP erkannte noch vor der Abstimmung, dass ihr Vorstoss im Parlament chancenlos war und
zog als Konsequenz ihren Vorstoss noch vor der Schlussabstimmung zurück. Ein weiterer
Anlauf wird mit Sicherheit zu gegebener Zeit folgen.
Ein Vorstoss der SVP sorgte danach für eine weit konstruktivere Debatte. Es ging dabei um
die sexuelle Gewalt an den Kindern und der Forderung, dass bei einer Anstellung einer
Lehrperson, zwingend die aktuellen Strafregisterauszüge vorlegen müssen. Was heute in
gewissen Branchen der Privatwirtschaft schon länger als Standard gilt, sollte also auch an
den kantonalen und gemeindlichen Schulen eingeführt werden. Zudem soll es eine
periodische Überprüfung dieser Auszüge geben, im Falle eine Vorstrafe wegen sexuellen
Handlungen mit Kindern zu keiner Anstellung kommen und praktizierende Lehrpersonen bei
einer Verurteilung dieser Straftaten entlassen.
Die Motionäre führten in ihrer Argumentation aus, dass pro Jahr schweizweit über 1200 Fälle
von sexueller Gewalt mit Kindern zur Anzeige gebracht werden, die Zahl der
Kindsmisshandlungen jedoch um ein x-faches höher liegt. Jeder Fall stehe für grosses Leid,
einen schwerwiegenden Eingriff in die sexuelle Integrität und die gesunde Entwicklung eines
jungen Menschen. Gerade Schulen, Institutionen und Freizeitorganisationen stehen dabei
besonders in der Verantwortung, sich für den Schutz der Kinder und Jugendlichen
einzusetzen. Sexueller Missbrauch an Kindern geht meist nicht vom bösen Mann hinter der
Hecke aus, sondern von jenen, die den Opfern nahestehen. Weil im Aargau etwa 9000
Lehrpersonen rund 80’000 Schülerinnen und Schüler unterrichten würden, sei ein Potential
vorhanden und der Kanton müsse mit Richtlinien den Lead übernehmen und somit die
Gemeinden von ihrer Verantwortung entlasten. Leider sah dies der Regierungsrat etwas
anders. Obwohl das Anliegen im Grundsatz auch bei ihnen unbestritten war und jeder
Missbrauchsfall einer zu viel sei, wolle man keine Überregulierung an den Schulen, keinen
Eingriff in die Gemeindeautonomie, keine Berufsgruppe unter Generalverdacht stellen und
keine Massnahme mit einer mutmasslich geringen Wirksamkeit einführen. Mit weiteren
fragwürdigen Argumenten lehnte der Regierungsrat die Überweisung der Motion ab und
gewichtete somit das persönliche Befinden ihrer Lehrerpersonen höher als die sexualisierte
Gewalt an den Kindern an den Aargauer Schulen.
Eine grosse Mehrheit des Grossen Rats überzeugte die Argumentation der Regierung nicht.
Sie gewichteten die Sicherheit der Kinder, deren Eltern und zuletzt das Signal an alle
Sexualstraftäter, dass sie an den Aargauer Schulen zukünftig nicht zu suchen haben höher
ein und folgten somit den Motionären. Mit 92 Ja-Stimmen zu 40 Nein-Stimmen bei 2
Enthaltungen wurde die Motion der SVP überwiesen und somit hat ein weiterer Kanton ein
Zeichen gesetzt, dass neben der Prävention auch aktiv gegen die sexualisierte Gewalt an
den Schulen vorgegangen werden kann.

Roland Vogt, Grossrat

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SVP Grossrat, Gemeinderat (AG)
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