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Aus dem Grossen Rat

Bericht aus der Grossratssitzung vom 15.06.2021

Die ganztägige Grossratssitzung fand erneut in der Umweltarena in Spreitenbach statt. Hoffentlich wird es eines der letzten Male in Spreitenbach gewesen sein, so dass wir nach den Sommerferien im August wieder im Grossratsgebäude in Aarau tagen dürfen. Mit der Revision der Strassengesetzgebung wurde ein wichtiges Gesetz beraten und verabschiedet, welches zwei markante Änderungen beinhaltet und am 01.01.2022 in Kraft tritt. Durch die beschlossenen Änderungen werden die Gemeinden finanziell entlastet. So beteiligt sich der Kanton, neu immer mit 65% an den Kosten bei kantonalen Strassenprojekten im Innerortsbereich. Bis anhin war die Kostenbeteiligung des Kantons je nach Projekt unterschiedlich, diese wurde nun einheitlich geregelt was auch im Rat unbestritten war. Eine grosse Knacknuss auch schon bei der Vorberatung in der Kommission UBV und der ersten Lesung im Rat, waren die Strassenleuchten, wie die Entschädigung oder die Besitzverhältnisse in Zukunft geregelt werden sollen. Nach zwei Beratungen wurde eine unbürokratische und schlank umsetzbare Lösung gefunden, welche im Rat mehrheitsfähig war. Neu entschädigt der Kanton die Gemeinden und Kommunen, für die Strassenbeleuchtung entlang der Kantonsstrassen, welche sich auf dem Gemeindegebiet befinden. Die Entschädigung liegt bei Fr. 200.– pro Leuchtpunkt und bleiben im Besitz der Gemeinden, sofern die kantonalen Anforderungen und Bestimmungen erfüllt sind. Dies führt bei 13’000 kantonalen Strassenleuchten im ganzen Kanton, zu jährlichen und wiederkehrenden Kosten von 2.6 Millionen Franken zu Lasten des Kantonsbudgets. Ebenso wurde eine Motion von 18 Freiämter- Grossräten, erfreulicherweise von links bis rechts unbestritten und mitgetragen, stillschweigend an die Regierung überwiesen. Diese verlangt, dass der Regierungsrat ein Bereinigungsverfahren beim Bundesamt für Energie beantragt, sollte der Ersatz der bestehenden Hochspannungsleitung vom Unterwerk Niederwil zum Unterwerk in Obfelden über 17.3 km nicht durch eine Vollverkabelung (Boden) ausgeführt werden. Der Ersatz wird nötig, da anstelle der heutigen Leitung mit 2 x 220 kV Spannung, die Spannung auf 2 x 380 kV Spannung erhöht werden soll. Mit der Entgegennahme der Motion nimmt der Regierungsrat damit seine Pflicht war und setzt sich für eine ganze Region, deren betroffenen Gemeinden und Bevölkerung ein. Diese setzen sich seit Jahren für eine Vollverkabelung ein, anstelle einer 80 Meter hohen Freileitung was für den Netzwerkbetreiber eine günstigere und daher die favorisierte Variante wäre. Da die traktandierten Geschäfte speditiv abgehandelt wurden, konnte der Ratspräsident die Sitzung bereits um 15.45 Uhr schliessen.

 

Mario Gratwohl, SVP Grossrat

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